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Warum ein Hovawart aus dem RZV?!

Der Rassezuchtverein für Hovawart-Hunde ist weltweit der größte Zuchtverband für diese Hunderasse und mit ungefähr 800 eingetragenen Welpen pro Jahr der größte und älteste zuchtbuchführende Verein für Hovawarte im VDH.
Er hat strenge Zuchtbestimmungen, um die Zuchtziele Gesundheit, Wesensfestigkeit, Leistung und Schönheit zu gewährleisten.
Der RZV gilt weltweit als Vorbild, gerade was die Bekämpfung der Hüftgelenksdysplasie (HD) angeht.
Schon vor über 30 Jahren wurde das HD-Röntgen für Zuchthunde eingeführt und seit dem 01.01.2015 darf nur mit Hovawarten gezüchtet werden, die eine A1, A2, B1 oder B2 Hüfte haben.
Wenn Sie als Welpenkäufer einen Hovawart mit RZV-Papieren in ihre Familie aufnehmen, sind die Chancen also sehr groß, dass Sie einen gesunden, vitalen und vor allem gut veranlagten Hund bekommen.

Eine Garantie, dass ihr Hovawart tatsächlich frei von möglichen Krankheiten ist, kann Ihnen allerdings kein RZV- und kein anderer Züchter dieser Welt geben.
Trotz wohlüberlegter und tiefgründiger Zuchtplanung bleibt immer ein gewisses Restrisiko, denn die Natur spielt natürlich auch eine große Rolle. Aber wir Züchter werden alles daransetzen, um die Zuchtziele zu erreichen. :-
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Warum einen Welpen vom RZV-Züchter?!

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Der RZV-Züchter an einer zweitägigen Züchterschulung teilnehmen. Dort erhält er alle notwendigen Informationen zum Thema Welpenaufzucht, Welpenprägung und vor allem über die Pflege der Mutterhündin.

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Die Wurfstätte, das ist der Ort wo die Mutterhündin ihre Welpen zur Welt bringt und großzieht, wird vor dem ersten Wurf von dem Landesgruppenzuchtwart überprüft. Auch werden vom Zuchtwart die Lebensumstände überprüft, ob der Züchter überhaupt genügend Zeit für die Aufzucht der Welpen hat. Ist alles im grünen Bereich, so ist die Zuchtstätte freigegeben. Zieht der Züchter irgendwann um, wird die neue Zuchtstätte erneut vom Zuchtwart überprüft.

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Die Zuchthunde leben in der Familie und sind ein fester Bestandteil der Familie.

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Die Deckrüdenauswahl trifft der Züchter nach intensiver und langer Beratung zusammen mit seinem zuständigen Zuchtwart. Wurde ein Wunschkandidat auserkoren, muss dieser außerdem vom Landesgruppenzuchtwart des Deckrüdenbesitzers genehmigt werden.

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Der Züchter darf zeitgleich nur mit einer Hündin züchten. Damit wird sichergestellt, dass der Züchter seine gesamte Aufmerksamkeit dieser einen Hündin und ihren Welpen widmet.

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Geschulte und überprüfte Zuchtwarte begleiten die komplette Aufzucht der Welpen. Sie besuchen den Wurf kurz nach der Geburt, nach vier Wochen und kurz vor der Abgabe und verfolgen so die Entwicklung der Welpen. Auch für Fragen rund ums Zuchtgeschehen, sind die Zuchtwarte stets der Ansprechpartner der Züchter.

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Beim letzten Besuch, durch den Zuchtwart, werden alle Welpen genau auf Fehler im Exterieur und auf mögliche Krankheiten bzw. Anomalien kontrolliert. Alle Ergebnisse werden in einem Wurfabnahmeprotokoll protokolliert, so dass sich der Welpenkäufer sicher sein kann, dass nichts verschwiegen wird.
Zudem wird ein kleiner Welpenverhaltenstest durchgeführt. Auch wenn es nur eine Momentaufnahme ist und manche Welpen sich dort anders zeigen als sonst im Welpengarten etc., so ist es für Züchter, Zuchtwarte und Welpenkäufer eine spannende Sache, wie sich jeder einzelne Welpe den bekannten und unbekannten Herausforderungen stellt.

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Selbstverständlich sind die Welpen bei Abgabe geimpft, entwurmt und gechipt.

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Auch nach der Abgabe steht ein guter Züchter seinen Welpenkäufern jederzeit und ein Hundeleben lang mit Rat und Tat zur Seite.

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Wenn ein Hovawart aus dem RZV trotz aller züchterischer Bemühungen doch an einer bestimmten Erbkrankheit erkrankt, so erfolgt eine Teilerstattung der Tierarztkosten durch den RZV. Schon sehr früh wurde dieser Solidaritätsfond eingerichtet, um Mitgliedern finanziell in dieser Situation unter die Arme zu greifen.


Welche Vorraussetzungen muss ein Zuchthund im RZV erfüllen?

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Der Hovawart muss mindestens zwei Zuchtprüfungen bestehen.

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Der Hund muss mindestens, ab der Zwischenklasse, an einer Ausstellung teilnehmen und dort vom Spezialzuchtrichter die Formwertnote "gut" erhalten.

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Zuchthunde müssen HD-A1, HD-A2, HD-B1 oder HD-B2 als HD-Ergebnis haben und frei von erblichen Augenkrankheiten.

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Die Hündin muss mindestens zwei Jahre alt sein und darf nur bis zum achten Lebensjahr belegt werden.

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Zwischen den einzelnen Würfen haben die Hündinnen eine ausreichend lange Pause, um sich zu regenerieren.

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Die Hündin ist zunächst für drei Würfe freigegeben. Danach entscheidet die Zuchtleitung über die Wiederfreigabe.

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Der Rüde ist zunächst für fünf Deckakte freigegeben. Hat er an der freiwilligen Herzuntersuchung teilgenommen, so ist er für sechs Deckakte freigegeben.

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Um die genetische Vielfalt zu erhalten, darf eine Hündin nur einmal vom gleichen Rüden gedeckt werden.

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Der Inzuchtwert darf nicht sehr hoch sein, d.h. die Deckpartner dürfen nicht über drei Generationen miteinander verwandt sein.


Wie Sie nun wissen, sind die Ansprüche an Hund und Züchter sehr hoch... und das ist auch gut so ;-)

 
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